Beschreibung
Altersfreigabe: ab 18 Jahre
Hinweis nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchgG)
Wir weisen ausdrücklich auf § 9 des Jugendschutzgesetzes hin. Hiernach dürfen:1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und
2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
Unser Gin-Limette Likör ist ein alkoholisches Getränk, das an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden darf. Sofern Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du den Likör nicht bestellen. Bei Bestellung erklärst Du dich mit dieser Regelung einverstanden und versicherst, das Mindestalter von 18 Jahren überschritten zu haben.
Spreerocker100 –
Eisgekühlt ist der Schnaps ein richtiger Genuss! Kann ich nur empfehlen.
Carola Stern –
Ein toller Geschmack wartet erobert zu werden , von mir gibt es dafür ne glatte 1 !!!!😉